Mittwoch, 16. Januar 2013

Informationen zum Thema Infrarot










Als Infrarotstrahlung (kurz IR-Strahlung, auch Ultrarotstrahlung) bezeichnet man in der Physik elektromagnetische Wellen im Spektralbereich zwischen sichtbarem Licht und der längerwelligen Terahertzstrahlung. Als Infrarot wird der Spektralbereich zwischen 7,8×10−7 m und 10−3 m (780 nm und 1 mm) bezeichnet, was einem Frequenzbereich von 3×1011 Hz bis ca. 4×1014 Hz (300 GHz bis 400 THz) entspricht.

Umgangssprachlich wird IR-Licht oft mit Wärmestrahlung gleichgesetzt, auch wenn sowohl Mikrowellen als auch sichtbares Licht, wie der ganze elektromagnetische Spektralbereich, zur Wärmestrahlung beitragen. Breitbandige IR-Quellen sind thermische Strahler wie beispielsweise Glühlampen und Heizstrahler (s. a. Keramischer Infrarotstrahler). Unterschiedliche Infrarotstrahler wurden entwickelt, um damit die Vielfalt der Anwendungen der Infrarotstrahlung spezifischer abzudecken, beispielsweise Globar und Nernst-Stift.

Anwendung
Eine wesentliche Anwendung ist die Heizung durch Strahlung. Jeder Heizkörper sendet auch infrarote Strahlung aus, insbesondere bei Temperaturen deutlich über 100 °C. Darunter überwiegt meist die Wärmeabgabe an die Luft; allerdings steigt die Behaglichkeit durch den Strahlungsanteil. Komplette Hausheizungen oder Übergangsheizung im Bad werden mittels Infrarot-Panels ausgeführt; die Raumstation MIR wurde seit 1986 auf diese Art beheizt.

Weitere Informationen zum Thema Infrarot finden Sie auf der Website von design & heating.
www.dh-austria.com/informationen-infrarot